Das reformierte Lernvikariat fusst auf kirchlichen, staatlichen und universitären Grundlagen. Mit dem Unterschreiben des Ausbildungsvertrags erkennen die künftigen Lernvikar*innen, die Ausbildungspfarrpersonen und die Kirchgemeinden diese Grundlagen an.
Anteilsweise ist das Lernvikariat von umfassenderen Dokumenten mitbestimmt; dazu gehören kirchlicherseits die reformierte Kirchenverfassung und die Kirchenordnung, staatlicherseits das Gesetz über die Landeskirchen.
Die rechtlichen Grundlagen des christkatholischen Lernvikariats sind in den Richtlinien für das Lernvikariat festgehalten.