Mit der Vereinbarung zwischen Lernvikar*in, Ausbildungspfarrperson und Kirchgemeinde schlagen die Lernvikar*innen dem für die Zuteilung zuständigen Ausbildungsrat eine Ausbildungspfarrperson vor. Zu dieser Tätigkeit sind Pfarrer*innen berechtigt, die das entsprechende Weiterbildungsstudium der Universität Bern abgeschlossen haben, sich in Ausbildung befinden oder landeskirchlich zugelassen sind. Die Lernvikariatsverordnung und die Kriterien des Ausbildungsrates geben über die Berechtigung zur Begleitung eines Lernvikariats nähere Auskunft. Im persönlichen Gespräch verweist der Leiter Lernvikariat auf mögliche Ausbildungspfarrpersonen. Auch die Liste der Gesellschaft für Ausbildungspfarrerinnen GAPF, auf der entsprechend qualifizierte Pfarrpersonen zu finden sind, kann für die Suche hinzugezogen werden.