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Mit der Vereinbarung zwischen Lernvikar*in, Ausbildungspfarrperson und Kirchgemeinde schlagen die Lernvikar*innen dem für die Zuteilung zuständigen Ausbildungsrat eine Ausbildungspfarrperson vor. Zu dieser Tätigkeit sind Pfarrer*innen berechtigt, die das entsprechende Weiterbildungsstudium der Universität Bern abgeschlossen haben, sich in Ausbildung befinden oder landeskirchlich zugelassen sind. Die Lernvikariatsverordnung und die Kriterien des Ausbildungsrates geben über die Berechtigung zur Begleitung eines Lernvikariats nähere Auskunft. Im persönlichen Gespräch verweist der Leiter Lernvikariat auf mögliche Ausbildungspfarrpersonen. Auch die Liste der Gesellschaft für Ausbildungspfarrerinnen GAPF, auf der entsprechend qualifizierte Pfarrpersonen zu finden sind, kann für die Suche hinzugezogen werden.

Das Staatsexamen wird jeweils durch das Sekretariat der Prüfungskommission im Amtsblatt ausgeschrieben. Gleichzeitig erhalten alle Kandidat*innen, die vom Ausbildungsrat zum Lernvikariat zugelassen sind, einen Brief vom Sekretariat der Prüfungskommission. Dieser Brief enthält eine Kopie des Ausschreibungstextes, den provisorischen summarischen Prüfungsplan sowie ein Anmeldeformular zum Staatsexamen. Das Anmeldeformular ist mit den im Ausschreibungstext verlangten Unterlagen bis zum genannten Anmeldetermin an das Sekretariat der Prüfungskommission zu senden. Bei Rückfragen ist direkt mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Prüfungskommission (Prof. Dr. Martin Sallmann) oder dem Sekretariat (Frau Eveline Sagna) Kontakt aufzunehmen.

Staatsexamen

Informationen und Formulare