Die Lernvikar*innen werden von zwei Instanzen begleitet und geprüft.
Auf reformierter Seite ist der Ausbildungsrat für das Bestehen des Lernvikariats und den vollständigen Vollzug aller Lernvikariatsteile zuständig. Er nimmt im Oktober eine Eingangs-, im Januar eine Zwischen- und im September eine umfassende Schlussqualifikation vor. Grundlagen sind dabei die Portfolioarbeiten der Lernvikar*innen, die Lernvereinbarung sowie mündliche und schriftliche Stellungnahmen der Ausbildungspfarrpersonen.
Die Evang.-ref. Prüfungskommission des Kantons Bern bewilligt das frei wählbare Thema einer während des Lernvikariats zu bearbeitenden "Theologischen Fragestellung", prüft die beiden Praxisvollzüge in der Kirchgemeinde (Katechetik, Homiletik/Liturgik) und führt im September die Kolloquien / Prüfungen des Staatsexamens (Seelsorge, Recht in der Kirche, Theologische Fragestellung) durch.
Auf christkatholischer Seite sind der Bischof und eine Vertretung des Synodalrats zuständig. Sie nehmen im Oktober eine Eingangs-, im Januar eine Zwischen- und im September eine umfassende Schlussqualifikation vor. Grundlagen sind dabei Portfolioarbeiten der Lernvikar*innen, die Lernvereinbarung sowie mündliche und schriftliche Stellungnahmen der Ausbildungspfarrpersonen sowie der Ausbildungskirchgemeinde.
Die Christkatholische Prüfungskommission des Kantons Bern prüft die beiden Praxisvollzüge in der Kirchgemeinde (Katechetik, Homiletik) und führt im September die mündliche Prüfung in Seelsorge sowie die beiden schriftlichen Prüfungen in Kirchenrecht sowie zu liturgischen Eigenheiten der christkatholischen Kirchen durch.