Organisation

Beim reformierten Lernvikariat trägt der Ausbildungsrat die strategische Verantwortung für die Ausbildung im Lernvikariat, wie es der öffentlich-rechtliche Vertrag festhält. Er setzt sich aus Delegierten der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, der Theologischen Fakultät der Universität Bern und der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern zusammen. An den Sitzungen des Ausbildungsrats nehmen zudem eine Pfarrperson aus den ersten Amtsjahren und eine studentische Vertretung teil. Der Vertreter der COMSTA (Commission des stages, de consécration et d’agrégation de l’arrondissement jurassien) sowie von Seiten der KOPTA die Leiterin PS und der Leiter Lernvikariat haben beratende Stimmen im Ausbildungsrat. Einen Beobachter-Status hat die Vertretung der Konkordatskirchen.

Der Ausbildungsrat weist auf Antrag der KOPTA die Lernvikariatsplätze zu, begleitet Lernvikar*innen mit der Eingangs-, Zwischen- und Schlussqualifikation und beschliesst aufgrund des Berichts der Ausbildungspfarrperson über das Bestehen des Lernvikariats. Für die organisatorischen und inhaltlichen Belange der Durchführung der Ausbildung ist der Leiter Lernvikariat gemäss den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen zuständig.

Die Evang.-ref. Prüfungskommission des Kantons Bern verantwortet die Durchführung des Staatsexamens während (Praxisvollzüge) und am Schluss (mündliche und schriftliche Prüfungen) des Lernvikariats. Das Staatsexamen ist bestanden, wenn sowohl das Lernvikariat als auch die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Es ist Voraussetzung für die Ordination und die Aufnahme in den Kirchendienst.

Beim christkatohlischen Lernvikariat trägt der Bischof der christkatholischen Kirche die strategische Verantwortung für die Ausbildung im Lernvikariat. Er weist auch die Lernvikariatsplätze in Rücksprache mit den Kandidat*innen zu. Zusammen mit einer Vertretung aus dem Synodalrat begleitet er Lernvikar*innen mit der Eingangs-, Zwischen- und Schlussqualifikation. Für die organisatorischen und inhaltlichen Belange der Durchführung der Ausbildung ist der Leiter Lernvikariat seitens der KOPTA zuständig, in Rücksprache mit dem Bischof und dem Institut für christkatholische Theologie der Theologischen Fakultät Bern. Im Reglement für das Lernvikariat der Christkatholischen Kirche der Schweiz sind die wesentlichen Punkte des Lernvikariats festgehalten.