Die Anmeldefrist für das Lernvikariat ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahrs. Dann müssen sämtliche Unterlagen beim Leiter Lernvikariat eingereicht sein.
Beim reformierten Lernvikariat weist der Ausbildungsrat die Lernvikariatsplätze auf Antrag der KOPTA definitiv zu. Bei einem christkatholischen Lernvikariat braucht es vor der Anmeldung ein Gespräch mit dem Bischof, in Rücksprache mit dem*r Kandidat*in gibt es dann die Zuteilung eines Lernvikariatsplatzes. Der verbindliche Zeitplan wird spätestens fünf Monate vor Lernvikariatsbeginn publiziert.
Das 100%-Lernvikariat beginnt am 1. August und dauert bis am 30. September des darauffolgenden Jahres. Bei einem 50%-Lernvikariat wird die Ausbildungszeit um 12 Monate verlängert. Das 80%-Lernvikariat beginnt am 1. April und dauert bis am 30. September des darauffolgenden Jahres. Zeiten in der Kirchgemeinde wechseln sich ab mit Kurstagen und -wochen an der Universität. Das Lernvikariat mit dem Studienziel Pfarrer*in zählt zu den weiterführenden Studien an der Universität Bern. Lernvikar*innen haben an der Universität Bern immatrikuliert zu sein. Auf der Homepage der Universität finden sich Informationen über die Immatrikulation. Die Eingangsqualifikation im Oktober, die Zwischenqualifikation im Januar und die zeitgleich mit den Prüfungen des Staatsexamens stattfindende Schlussqualifikation im September strukturieren die Lernvikariatszeit.
Das reformierte Lernvikariat wird durch das Bestehen der Schlussqualifikation (in der Kompetenz des Ausbildungsrats) und durch das Staatsexamen (in der Kompetenz der Evang.-ref. Prüfungskommission des Kantons Bern) abgeschlossen und schafft die Voraussetzung für die Ordination und die Wählbarkeit durch die Aufnahme in den Bernischen Kirchendienst. Die Ordination folgt jeweils Ende Oktober.
Im christkatholischen Lernvikariat finden ebenfalls ein dreistufiges Qualifikationsverfahren und das Staatsexamen statt. Das Qualifikationsverfahren führen der Bischof und eine Vertretung aus dem Synodalrat durch. Für das Staatsexamen ist die Christkatholische Prüfungskommission des Kantons Bern zuständig. Die Weihe zum*r Priester*in nach bestandenen Qualifikationen findet durch den Bischof statt.