Anmeldung

Die Voranmeldung zum Lernvikariat erfolgt bis zum 30. April des Vorjahres entweder online oder durch Eintrag in die Anmeldeliste am Anschlagbrett der KOPTA im 5. Stock der Theologischen Fakultät, Unitobler, Länggassstrasse 51.

Zum Online-Formular für die Voranmeldung

Mit der Anmeldung zum Lernvikariat verbindet sich auf reformierter Seite kein Recht auf einen Lernvikariatsplatz. Beim reformierten Lernvikariat obliegt die Suche nach einem Lernvikariatsplatz allein dem*r künftigen Lernvikar*in. Lernvikariatsplätze werden zudem nicht vom Ausbildungsrat vermittelt. Der Ausbildungsrat entscheidet jedoch über die definitive Zuteilung der Lernvikariatsplätze. Grundlage hierfür sind die in der Lernvikariatsverordnung genannten Anforderungen an die Ausbildungspersonen und Kirchgemeinden und die vom Ausbildungsrat erlassenen Kriterien. Wünsche der Kandidat*innen werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Bei der Suche sind die Anforderungen und Kriterien des Ausbildungsrates zu berücksichtigen. Grundsätzlich stehen dem*r künftigen Lernvikar*in verschiedene Wege und Strategien offen:

Die Unterlagen für die definitive Ameldung zum Lernvikariat finden Sie unter "Downloads".

Bei einem christkatholischen Lernvikariat ist Kontakt mit dem Bischof aufzunehmen. Der Bischof teilt den Ausbildungsplatz nach Rücksprache mit dem*r Kandidat*in zu.

Auf reformierter Seite entscheidet der Ausbildungsrat in seiner ersten Jahressitzung auf Antrag der KOPTA über die Lernvikariate und die Zuteilung der Lernvikariatsplätze. Der Entscheid des Ausbildungsrats wird schriftlich eröffnet.

Auf christkatholischer Seite entscheidet der Bischof vor Anmeldung zum Lernvikariat über den Ausbildungsplatz.

Die Anmeldung zum Staatsexamen erfolgt direkt bei der Evang.-ref. Prüfungskommission des Kantons Bern. Diese kontaktiert die Lernvikar*innen, nachdem der Ausbildungsrat deren Lernvikariatsplätze bestätigt hat.