Mit der Anmeldung zum Lernvikariat verbindet sich auf reformierter Seite kein Recht auf einen Lernvikariatsplatz. Beim reformierten Lernvikariat obliegt die Suche nach einem Lernvikariatsplatz allein dem*r künftigen Lernvikar*in. Lernvikariatsplätze werden zudem nicht vom Ausbildungsrat vermittelt. Der Ausbildungsrat entscheidet jedoch über die definitive Zuteilung der Lernvikariatsplätze. Grundlage hierfür sind die in der Lernvikariatsverordnung genannten Anforderungen an die Ausbildungspersonen und Kirchgemeinden und die vom Ausbildungsrat erlassenen Kriterien. Wünsche der Kandidat*innen werden soweit wie möglich berücksichtigt.
Bei der Suche sind die Anforderungen und Kriterien des Ausbildungsrates zu berücksichtigen. Grundsätzlich stehen dem*r künftigen Lernvikar*in verschiedene Wege und Strategien offen:
Die Unterlagen für die definitive Ameldung zum Lernvikariat finden Sie unter "Downloads".
Bei einem christkatholischen Lernvikariat ist Kontakt mit dem Bischof aufzunehmen. Der Bischof teilt den Ausbildungsplatz nach Rücksprache mit dem*r Kandidat*in zu.