In der Regel nicht. Alle haben bei der Anmeldung eine Selbstdeklaration zu unterschreiben, dass sie beim kirchlichen Qualifikationsverfahren für den Quereinstieg in den reformierten Pfarrberuf im Ausbildungskonkordat (QUEST) nicht abgelehnt worden sind. Grundlage ist die Lernvikariatsverordnung, durch die gewährleistet ist, dass ITHAKA-Studierende Studierenden, die ein grundständiges Theologiestudium absolvieren, gleichgestellt sind. Auch für sie gilt, dass bei einer Ablehnung durch das Ausbildungskonkordat in der Regel kein Lernvikariat bei den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn möglich ist. Über Ausnahmefälle hat der Ausbildungsrat nach einem vorhergehenden Gespräch der Kandidatin/des Kandidaten mit der Aufnahmekommission zu entscheiden.